EU-Vermögensregister und Bargeldbeschränkungen
In Brüssel braut sich etwas zusammen, das vielen nicht bewusst ist. Parlament und Kommission haben beschlossen, sämtliche Vermögensgegenstände der europäischen Bürger zu überwachen und gegen das Abwandern von Vermögen vorzugehen. Um das alles zu registrieren, wurde kürzlich die AMLA (Anti Money Laundering Authority) ins Leben gerufen. Und wir müssen uns fragen, ob es hier wirklich um die Bekämpfung von Geldwäsche oder eher um die Bekämpfung unserer finanziellen Freiheit geht? Worauf sollten wir uns vorbereiten und welche Krisen-Investments können unser Vermögen sichern?
Beim geplanten EU-Vermögensregister geht es vor allem um ein EU-weit zentrales wirtschaftliches Eigentümer-Register plus verbundenen zentralen Konten- und Schließfachregister sowie zentralem Zugang zu nationalen Immobilienregistern. Diese umfassende Überwachung wirft die Frage auf: Steuern wir auf eine EU-weite Vermögensabgabe oder einen Lastenausgleich zu? Der Eingriff in unsere finanzielle Freiheit nimmt weiterhin konkrete Züge an.
Noch im Jahr 2023 wurde offiziell bekanntgegeben, dass die AMLA ihren Sitz in Frankfurt am Main haben wird. Ab Mitte 2025 soll sie ihre Arbeit aufnehmen und dabei ein Team von über 400 Mitarbeitern führen.
Was soll von dieser Behörde erfasst werden?
- Luxusgüter: Alle Käufe von Luxusautos, Yachten und Kunstwerken sind zu registrieren. Luxushändler müssen die Identität ihrer Käufer erfassen und auf Anfrage vorlegen.
- Beteiligungen und wirtschaftliche Berechtigungen: Sämtliche Beteiligungen und die damit verbundenen wirtschaftlichen Berechtigungen müssen offengelegt werden.
- Bankkonten und Schließfächer: Alle Konten und Schließfächer sind zu erfassen.
- Immobilien: Sämtliche Immobilienbesitze müssen offengelegt werden.
- KFZ-Registrierung: Auch Fahrzeuge fallen unter die Registrierungspflicht.
- Finanzdaten: Dazu gehören alle Kontoinformationen, Hypotheken, Sicherheiten und der elektronische Zahlungsverkehr.
- Persönliche Daten: Staatsbürgerschaft, Melderegister, Sozialversicherungsdaten, Finanzdaten, Steuerdaten und Zollinformationen werden erfasst.
Zusätzlich wird vorgeschlagen, Bargeldtransaktionen über einer bestimmten Höhe zu beschränken. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Geldwäsche zu erschweren.
Die geplanten Maßnahmen haben jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit EU-Recht, nationalen Verfassungen und grundlegenden individuellen Freiheiten aufgeworfen. Insbesondere die weitreichenden Befugnisse der vorgeschlagenen EU-Behörde und die Beschränkungen im Bereich der Bargeldnutzung werden kritisch betrachtet. Es wird befürchtet, dass diese Maßnahmen zu einer weiteren Einschränkung der wirtschaftlichen und individuellen Freiheiten führen könnten, und es besteht die Sorge vor einem Missbrauch der vorgesehenen Befugnisse. Um diesen Bedenken zu begegnen, sind verstärktes Lobbying und eine breitere öffentliche Diskussion erforderlich.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Diskussion weitergeführt wird und welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden. Fakt ist: Vermögenssicherung muss vorsorglich betrieben werden, bevor unwiderrufliche Gesetzesänderungen die eigene finanzielle Freiheit nachteilig beeinflussen. Kriseninvestments sind und bleiben Sachanlagen, vor allen Dingen solche, die nicht durch einschränkende Gesetzesänderungen „wertlos“ gemacht werden können. Die alternativen Sachanlagen werden angeführt von seltenen Investment-Farbedelsteinen wie dem Rubin, Saphir und Smaragd. Diese Farbedelsteine werden aufgrund ihres beständigen Werts, welches sich konstant über die Jahrzehnte erhöht, als Investment-Farbedelsteine bezeichnet, die Vermögen über Generationen hinweg sichern können. Ihre Ansprechpartner des Deutschen Edelsteinhauses beraten Sie gerne bezüglich der aktuell besten Investment-Möglichkeiten.
https://deutsches-edelsteinhaus.com/wp-content/uploads/2023/09/Trio-Rubin-Saphir-Smaragd-im-Blister-5-PhotoRoom-300×179.jpg